Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten sind verpflichtet, in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr Gesteige, Gehwege und Stiegenanlagen entlang ihrer Liegenschaft von Schnee und Verunreinigungen zu säubern und, wenn nötig, Streumittel aufzubringen. Gibt es keinen Gesteig, muss der Straßenrand in einer Breite von einem Meter von Schnee und Eis befreit werden.
KEINE SORGE...-wir sind bestens gegen Frau Holle gewappnet
Das Wichtigste beim Winterdienst ist:
Wir garantieren zuverlässige Schneeräumung und Splitt Streuung und übernehmen die volle Haftung! Selbst ökologisch unbedenkliche Streumittel stehen uns zur Verfügung.